Tuning und KFZ Versicherung
Ganz wichtig beim Thema Autotuning ist, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung nur für zugelassene Fahrzeuge. Werden Tuningmaßnahmen gemacht, die nicht dem Kraftfahrgesetz entsprechen, kann die Versicherung argumentieren dass der Versicherungsschutz nicht gilt. Im Unfallsfall wird dies auch durchaus bei Verdachtsfällen überprüft.
Deshalb sollte Tuning nur so gemacht werden, dass die Tuning-Teile dem Gesetz entsprechen und die Fahrzeugumbauten sollten auch entsprechend angemeldet werden. Auch bei der Pickerlüberprüfung werden die Tuningumbauten geprüft, auch wenn die Änderungen schon ordnungsgemäß in den Fahrzeupapieren enthalten sind.
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